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Satoshi Nakamotos Bitcoin Copyright

Seifenblasen
Bildquelle: PublicDomainPictures, pixabay.com

Vorgestern überschlugen sich die Meldungen. Craig Wright hat in den USA ein Copyright auf das Bitcoin Whitepaper und Teile des Codes beantragt. Seinen Anträgen wurde stattgegeben. Noch pikanter ist aber der Umstand, dass Wright in den Papieren angegeben hat, dass er Satoshi Nakamoto sei.

Infolge dessen wurden viele Spekulationen angestellt und Schlussfolgerungen gezogen. Darunter auch, dass dies einer Anerkennung durch das U.S. Copyright Office gleichkäme und Wright nun gewissermaßen der amtlich anerkannte Satoshi sei. Gestern war das U.S. Patentamt jedoch so freundlich und stellte eigens in einer Pressemitteilung einige Dinge klar.

Es waren wohl doch sehr viele Fragen eingegangen und man sah sich seitens der Behörde genötigt eine Erklärung zu den beiden Vorgängen abzugeben.

Klarer Aufgabenbereich

Auf dem besagten Amt wird einiges geprüft. Was aber nicht geprüft wird, ist der Wahrheitsgehalt bezüglich der Verwendung eines Pseudonym. Die Behörde forderte von Wright eine Bestätigung an, dass er DER Satoshi Nakamoto ist. Das bestätigte er vermutlich gerne.

Patent- und Markenschutzrechte sind sehr komplex. Im Prinzip gilt aber, dass jeder alles Mögliche anmelden kann. In den meisten Fällen geschieht das zusammen mit einem Fachanwalt, der im Vorfeld schon auf grobe Fehler prüft. Danach prüft die Behörde. Bei der Überprüfung kommt viel zusammen und nach einem teilweise Jahre dauernden Prozess wird dann abgelehnt oder stattgegeben.

Ganz anders sieht es beim U.S. Copyright Office aus. Denn dort findet gar keine tiefere inhaltliche Prüfung statt. Der Anspruch kann vor Gericht angefochten werden, sofern jemand anderes der Meinung ist ihm stünde das Copyright zu.

Was tatsächlich geprüft wird, sind die grundsätzlichen Bedingungen für den Antrag. Fällt der Antragsgegenstand unter die entsprechenden Gesetze? Erfüllt der gestellte Antrag die Anforderungen bezüglich der Form? Enthält das Werk Auszüge aus berühmten Werken, deren Autoren ebenfalls bekannt ist?

Und jetzt?

Nun hält Wright die Rechte in der Hand. Es ist zu erwarten, dass er in Zukunft darauf pochen wird und sich selbst und seinen Ansprüchen zusätzliche Geltung verschaffen will. Es bleibt abzuwarten, ob nicht jemand das Ganze anfechten wird.

Schließlich wurde Bitcoin ursprünglich unter einer Public License veröffentlicht. Wir dürfen uns darauf einstellen, dass dies nicht das Letzte ist, was wir von Wright hören.

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