Regulierung

Online-Konsultation zur Blockchain-Strategie endet bald

Bundesregierung entwirft Blockchain-Strategie

Die Bundesregierung will bis zum Sommer eine eigene Strategie zum Thema Blockchain erarbeiten. Zu diesem Zweck wurde 20.02.2019 ein Online-Konsultationsverfahren eröffnet, welches durch das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betreut wird.

Ziel des Verfahrens ist die Gewinnung von Informationen bezüglich der Potentiale der Technologie. Natürlich geht es auch darum Widerstände und Hindernisse in Erfahrung zu bringen, die dem Einsatz der Blockchain-Technologie entgegenstehen.

Zudem dürfen auch Praxisbeispiele eingereicht bzw. angeführt werden, um das Bild besser vervollständigen zu können. Das Verfahren läuft noch bis zum 29.03.2019 und richtet sich in erster Linie an Vereine, Institutionen und Behörden.  


Eine eigene Strategie ist dringend nötig und kommt vergleichsweise spät. Grade in Deutschland veränderten sich die Rahmenbedingungen für Blockchain-Technologie sehr langsam. Insbesondere für Kryptowährungen, die der Technologie den Weg geebnet haben und bis heute ein riesiges Potential besitzen.

Beispiele für diese schleppende Entwicklung sind die erst seit 2018 umgesetzte Umsatzsteuerbefreiung von Kryptowährungen und die unveränderte Haltung der BaFin gegenüber Automatenaufstellern und Exchanges.


So war die umsatzsteuerliche Behandlung von Mining und Trading schon 2015 durch ein Urteil des EuGHs festgelegt worden. In Deutschland dauerte es gut 3 Jahre, bis das Bundesministerium für Finanzen entsprechend darauf reagierte und die Reglung umsetzte.

Die BaFin ändert bis heute nicht ihre Auffassung, dass es eine Banklizenz für den Betrieb einer Exchange oder eines Bitcoin Automaten braucht. Tatsächlich verlor sie im September einen Prozess gegen den ehemaligen Betreiber von bitcoin24.de.

Dieser wurde vom Berliner Kammergericht von den Vorwürfen, die seitens der BaFin erhoben worden, freigesprochen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass Bitcoin gar nicht unter das Kreditwesengesetz fällt, somit sei die BaFin nicht zuständig. Unmittelbar nach dieser Niederlage ließ die BaFin verlauten, dass die eigene Rechtsauffassung trotz des Urteils unverändert sei.


Bis heute ist die Behörde ein Hemmnis für die Industrie. Während im europäischen Ausland das Geschäft mit Geldautomaten floriert, gibt es in Deutschland fast keinen Markt. Das viertreichste Land der Welt hat grade einmal sieben Automaten auf Coin ATM Radar verzeichnet. Zum Vergleich, Österreich ist mit 270 Automaten Spitzenreiter in der EU.


Ähnlich verhält es sich bei den Börsen. Zwar ist bitcoin.de ein großer und solider Anbieter, gleichzeitig aber auch der einzige auf dem deutschen Markt. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Angebot um einen Marktplatz handelt und nicht um eine Exchange.

Andere Anbieter, wie beispielsweise Bitstamp oder Deribit, sind im europäischen Ausland beheimatet. Sogar der P2P Marktplatz localbitcoin.com musste in Deutschland 2014 seine Pforten schließen, denn auch hier sah die BaFin Regulierungsbedarf.


Die Ergebnisse der Konsultation sollen im Sommer präsentiert werden. Ob durch die Initiative bessere Bedingungen geschaffen werden können, ist noch nicht absehbar. Dennoch kann man die Konsultation als positiv betrachten, denn es erfolgt wenigstens eine Auseinandersetzung mit den erforderlichen Themen.

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