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Szene

Craig Wright verliert Klage gegen Roger Ver

London Gerichtsgebäude
Bildquelle: Steve Lane, pixabay.com

Verleumdungsklage in England

Es ist nun eine Weile her, dass Craig Wright ankündigte rechtliche Schritte gegen eine Reihe von mehr oder weniger berühmten Persönlichkeiten einzureichen. Darunter Vitalik Buterin, Entwickler und Gründer von Ethereum, Peter McCormack und auch Roger Ver.

Anlass waren Äußerungen, die Wright als beleidigend ansah. Um seine Streitgegner in eine vermeintlich schlechtere Lage zu bringen, wählte er Großbritannien als Ort für seine Klagen. Denn durch die dort herrschende Gesetzgebung wird der Beklagte stärkerer unter Druck gesetzt, zumindest dann, wenn es sich um Rufschädigung handelt (engl. Libel).

Heute wurde die Entscheidung des Gerichts veröffentlicht. Es kam erst gar nicht zu einem Prozess.


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Welcher Ruf?

Bevor es nämlich zu einem ordentlichen Prozess kommen kann, muss das Gericht streng prüfen, ob England und Wales überhaupt der richtige Ort für die Klage ist. Der Gerichtsstand kann eben nicht einfach nach gut dünken gewählt werden.
Im Ergebnis kamen die Richter zu dem Schluss, dass ihr Gericht aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht zuständig sein kann. Es muss nämlich klar sein, dass der Kläger einen entsprechenden Ruf in Großbritannien genießt und dieser durch die Äußerungen insbesondere in Großbritannien beschädigt wurde.

Beides sah das Gericht nicht als gegeben an.

Somit wurde die Klage gegen Roger Ver abgeschmettert, noch bevor Craig Wright einen bzw. seinen großen Moment hätte genießen können.

Weitere Klagen könnten scheitern

Ob in den anderen Fällen ähnlich entschieden werden könnte, ist noch offen. So hat beispielsweise Peter McCormack seinen Wohnsitz in Großbritannien. Ob seine Äußerungen über Twitter jedoch eine andere Auswirkung auf den Ruf Wrights in England und Wales haben, muss noch geprüft werden.

Gleiches gilt für Vitalik Buterin, der seinen Wohnsitz nicht einmal in Großbritannien hat. Es sieht so aus, als ob Wright weitere Niederlagen erleiden könnte. Denn die Rahmenbedingungen der anderen Klagen sind sehr ähnlich.

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